Allgemeine Geschäftsbedingungen – des RKK Rheinländischen Kälte- & Klimafachhandel
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen von dem RKK Rheinländischer Kälte- & Klimafachhandel (nachfolgend: „Verkäufer“) gelten für alle Verträge, die der Kunde mit dem Verkäufer sowohl hinsichtlich der in diesem Shop dargestellten Produkte, als auch nach dem persönlichen Direktvertrieb abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden Widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart. Unser Schweigen auf abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Lieferungen an den Kunden.
(2) Kunden im Sinne von § 1 Abs. 1 sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation der Produkte stellt kein bindendes Angebot des Verkäufers dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, beim Verkäufer zu bestellen.
(2) Durch die Bestellung eines Produkts durch Ausfüllen und Absenden des Onlineformulars im Internet gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Mit Absendung der Bestellung an den Verkäufer versichert der Kunde unbeschränkt geschäftsfähig zu sein. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet das Angebot des Kunden anzunehmen. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar.
(3) Der Verkäufer ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Zusendung der bestellten Ware anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail oder per Fax. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Preise
(1) Die vom Verkäufer angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind im Rahmen der jeweiligen Präsentation gesondert angegeben.
(2) Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union fallen im Einzelfall weitere Kosten wie z.B. weitere Steuern und/oder Abgaben(Zöllen) an.
(3) Unsere Preisstellung versteht sich ab der Lieferstelle, gemäß der beigestimmten Incoterms (Stand von 2010).
(4) Zusicherungen, Nebenabreden oder anderweitig abweichende Absprachen sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Über die konkreten Zahlungsbedingungen wird im Rahmen der Bestellabwicklung informiert.
§ 5 Liefer-/Versandbedingungen; Rücksendekosten
(1) Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandweg (Speditionsweg) und an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die vom Kunden beim Verkäufer hinterlegte Lieferanschrift maßgeblich.
(2) Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware an den Verkäufer zurück, wobei der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
(3) Der Kunde trägt die Kosten der Rücksendung der Waren.
(4) Wir sind zur Teillieferungen berechtigt, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, bzw. ein Lieferengpass von Herstellern zugrunde liegt und diese für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen können separat berechnet werden.
§ 6 Lieferverzug und Lieferdauer:
(1) Verbindliche Liefertermine- und Fristen sind schriftlich zu vereinbaren. Für den Beginn der Lieferfristen ist das Datum unserer Auftragsbestätigung maßgebend. Sie starten jedoch nicht vor vollständigen Klarstellung der Details bezüglich des Auftrages und vereinbarten Erhalt aller vom Kunden zu liefernden Angaben, bzw. sonstigen Dokumenten.
(2) Eine rechtzeitigen Lieferung wird vom Lieferanten forciert, kann jedoch nicht garantiert werden. Liefertermine- und fristen gelten mit Bekanntgabe der Versandbereitschaft als eingehalten, auch wenn Lieferungen ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versendet werden können, bzw. am Empfangsort eintreffen.
(3) Im Falle des Lieferverzugs richtet sich unserer Haftung unter den nachfolgenden Bestimmungen nach den gesetzlichen Direktionen: Der Schadenersatzanspruch des Kunden wegen Verzug ist für jede volle Verspätungswoche auf 0,5% des Nettoauftragswertes für den säumigen Teil der Lieferung, insgesamt 5% des Nettoauftragswertes, beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
(4) Der Kunde ist – einschließlich etwaiger sonstiger gesetzlichen Voraussetzungen – zum Rücktritt vom Vertrag wegen Verletzung der Lieferfristen- oder termine berechtigt, wenn der Verkäufer die Nichteinhaltung zu vertreten hat.
§ 7 Mängelhaftung
Weist die Lieferung zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges einen Mangel auf, haften wir wie folgt.
(1) Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich, spätestens 3 Werkstage nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Sachmängel sind ebenso spätestens 3 Werkstage nach Anlieferung zu berichten. Andernfalls gilt die Lieferung als statthaft.
(2) Bei jeder Mängelrüge steht uns das Prüfungs- und Besichtigungsrecht der beanstandeten Ware zu. Auf Verlangen muss der Kunde die beanstandete Ware unverzüglich zur Verfügung stellen.
(3) Der Verkäufer wird stattgegebene Mängel entweder beseitigen oder die Lieferung durch mangelfreie Ware, bzw. Leistung ersetzen (nachfolgend: Nacherfüllung).
(4) Erfüllungsort der Nacherfüllung bleibt der ursprüngliche Lieferort. Der Verkäufer ist nicht zur Erstattung von Fracht- und Transportkosten, die der Kunde als Ausgabe zum Zweck der Nacherfüllung getragen hat, verpflichtet.
(5) Alle übrigen Faktoren bezüglich der Mängelhaftung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
(2) Der RKK Rheinländische Kälte- & Klimafachhhandel haftet jedoch für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Verkäufer für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen. Im letztgenannten Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(3) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Verkäufer haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Online-Handelssystems.
(4) Für Verzögerungsschäden gilt § 6/3 vorrangig vor dieser Ziffer 7.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
§ 10 Abtretungsverbot
Der Käufer ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Käufer und Verkäufer verpflichten sich, die gegenseitig mitgeteilten Informationen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass sie Dritten zugänglich werden.
(2) Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die der Kunde nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die öffentlich bekannt sind.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die in Ziffer 1 benannten Informationen und Unterlagen ausschließlich denjenigen Mitarbeitern zugänglich zu machen, für die dies notwendig ist, um die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit dem Anbieter zu prüfen und eventuelle Verhandlungen, bzw. Bestellvorgängen, zu führen.
§ 12 Überlassung von Behältern
(1) Der Verkäufer liefert einige Produkte in Behältern, wie z.B. IBC Containern bzgl. der Kälteträger oder Gasflaschen bezüglich CO2 oder Propan. Da es sich hier um Pfandgegenstände, bzw. Leihgebinde handelt, geht das Eigentum an den Behältern nicht auf den Kunden über. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten hier die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, bzw. des Angebotes, gültigen Preise bezüglich der Leihgebühr. Die 1000 Liter IBC Container werden > 3 Stück pro Lieferstelle vom Lieferanten wieder abgeholt. Bei CO2 und Propan besteht ein Eigentumsvorbehalt schon ab einer Flasche, bzw. Bündel. Die dementsprechenden Pfandgebühren der Propanflaschen, entnehmen Sie der aktuell gültigen Auftragsbestätigung, bzw. Angebotes. Die Pfandbeträge werden dem Kunden bei der Lieferung berechnet und bei der Leergutretoure abzüglich einer geringen Servicepauschale erstattet.
(2) Wird ein Behälter binnen eines Zeitraumes von 20 Monaten nach Lieferung nicht als Leergut retourniert, sind wir berechtigt, den Pfandbetrag einzubehalten. Die Behältnisse sind unverzüglich nach Entleerung des Produktes, spätestens allerdings 8 Monate nach Lieferung an den Verkäufer zurückzugeben.
(3) Die von uns gelieferten Gasflaschen, Bündel oder Euro CYL. Container werden dem Käufer nur zur Entnahme der von uns gelieferten Produkte überlassen. Jegliche andere Verwendung sowie eine Befüllung der Behältnisse durch den Kunden oder Dritte, sind besonders aus Sicherheitsgründen, strengstens verboten.
(4) Der Käufer haftet für die ihm überlassenden Behälter auch bei einen unbeabsichtigten Schaden oder Verlust. Den dadurch entstandenen Schaden oder Verlust der Behälter werden dem Kunden, abzüglich der geleisteten Pfandbeträge, in Rechnung gestellt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren (UN-Kaufrecht). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: 15.05.2015
Schaffenbergstraße 11a – 41352 Korschenbroich
Inhaber Stefan Schiefer